Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) bezeichnet psychotherapeutische Begleitung durch Personen mit einer Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie. Sie richtet sich an Menschen mit psychischen oder psychosomatischen Belastungen, ohne dass eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Die Therapie erfolgt eigenverantwortlich, individuell und außerhalb der ärztlichen oder psychotherapeutischen Regelversorgung.